Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt


Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt: „Sorgen Sie zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vor.“ Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html

Wenn diese Mahnung ähnlich effektiv ist wie die Abschreckungsbilder auf den Zigarettenschachteln, dann man „Gute Nacht“.

Achtung: Das Lesen dieses Textes gefährdet Ihre Gesundheit.

Denn: Die Pflegeversicherung ist weiterhin nur eine Teilkaskoversicherung – heute sogar mehr als damals. Schauen Sie in diese Tabelle:

 

1995

2017

Kosten ca.

1.790€

3.500€

Zuschuss der gesetzl. Pflegeversicherung

1.432€

1.775€

Eigenanteil

   358€

1.725€

 

Was steigt, sind – wie nicht zu übersehen – die Kosten. Da die Steigerung des Zuschusses der gesetzlichen Pflegeversicherung im überschaubaren Rahmen bleibt, bleibt der Großteil der zukünftigen Mehrkosten wohl am Versicherten und seinen Angehörigen kleben.

Wieso an seinen Angehörigen fragen Sie sich vielleicht. Gemach gemach.

  1. Zunächst hat der Versicherte sein eigenes verwertbares Vermögen aufzubrauchen. Er hat einen Freibetrag von 5.000€ (für die spätere Beerdigung). Auch die selbstgenutzte Immobilie darf weiterhin bewohnt werden. Allerdings wird sich das Amt möglicherweise eine Wertsicherungshypothek eintragen lassen, um das Objekt nach Beendigung der Pflege verwerten zu können (§ 90 SGB XII).
    Übrigens: Wenn Frau sich auf Mann verlassen hat (z.B. Alleinverdienerehe), wird Frau häufig gleich zum Sozialfall, sobald Mann pflegebedürftig wird, da er ja alle seine Einnahmen für die Pflege einsetzen muss. Das gilt natürlich auch im umgekehrten Fall.
  2. Dann schaut das Amt nach Schenkungen der letzten 10 Jahre vor der Verarmung und fordert diese ggfs. zurück (§528 BGB).
  3. Der Ehegatte haftet mit seinem Einkommen und Vermögen (§ 1608 BGB).
  4. Die Kinder/die Eltern haften mit Ihrem Einkommen und Vermögen (§1601 BGB), 1 Generation nach unten und eine Generation nach oben. Komplizierte Berechnungsverfahren. Hier erfolgt keine anteilige Haftung, sondern entsprechend der wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn der Pflegebedürftige also in der Vergangenheit seine „armen Kinder“ immer mal wieder bedacht hat, könnte das für Unmut beim „vermögenden“ Kind sorgen (Kind zahlt indirekt die Geschenke der Eltern an die Geschwister).
  5. Haftung der Erben (§102 SGB XII). Überlegen Sie sich gut, ob Sie ein Erbe annehmen oder nicht. Wenn Sie ein Erbe in Form eines Hauses annehmen und dieses schön sanieren, um es selber zu bewohnen, sie also viel Zeit und Geld investieren, und dann plötzlich das Amt die Pflegekosten samt 5% Zinsen haben möchte….

Tipp: Sollte Ihnen eine Zahlungsaufforderung für die Pflegekosten der Eltern ins Haus flattern, suchen Sie sich umgehend einen versierten Rechtsbeistand.

 

Was kostet Pflege heute? (durchschnittlich MONATLICH)

Ambulante Pflege

Pflegegrad

Ca.

1

2 3 4

5

Gesamtkosten

250€

1.550€ 2.610€ 4.050€ 4.455€
Zuschuss GPV

125€

689€ 1.298€ 1.612€

1.995€

Eigenanteil

125€ 861€ 1.312€ 2.438€

2.460€

 

stationäre Pflege

Pflegegrad

Ca.

1

2 3 4

5

Gesamtkosten

ja

2.495€ 2.987€ 3.500€ 3.730€
Zuschuss GPV

125€

770€ 1.262€ 1.775€

2.005€

Eigenanteil

ja 1.725€ 1.725€ 1.725€

1.725€

 

Diese Kosten fallen wohlgemerkt JEDEN Monat erneut an. Beispiel: 1.725€ x 12 Monate x 10 Jahre = 207.000€ sind für die meisten kein Pappenstiel. Für Sie?

Wann sollten Sie aktiv werden? Wenn mindestens eine der u.g. Punkte auf Sie zutrifft:

  1. Ihre eigenen Einnahmen (+Vermögen) reichen nicht aus, um mögliche Pflegekosten zu stemmen.
  2. Die Einnahmen Ihres Ehepartners (+Vermögen) reichen nicht aus, um mögliche Pflegekosten zu stemmen.
  3. Sie möchten Ihr Vermögen an Ihre Kinder weitergeben.
  4. Sie möchten Ihre Kinder nicht mit Ihren Pflegekosten belasten.
  5. Sie möchten nicht für finanziellen Streit unter Ihren Kindern sorgen.
  6. Sie möchten sich vielleicht sogar ein Pflegeheim aussuchen können und dabei eben gerade NICHT nach dem Preis entscheiden, sondern nach der Qualität. Billig in der Pflege? Die Nachrichten sind voll von Horrormeldungen.

 

Übrigens: 2015 waren 15,8% der 2,86 Millionen pflegebedürftigen Versicherten auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Könnte es auch Sie treffen? Ich hoffe nicht.

Übrigens: Wussten Sie, dass Sie sich mit 4€ mtl. vollwertigen Versicherungsschutz heute und in Zukunft sichern können? Sprechen Sie mich an.
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