Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei Arbeitsunfähigkeit zahlt. Nix Neues also. Was neu ist: Das bieten jetzt richtig viele Versicherer an. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Eine kurze Übersicht können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen (Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt – jedoch ohne Gewähr).
Einige Fragen sollten Sie sich vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.
z.B.: Erhalte ich die Leistung unbegrenzt (bietet zur Zeit nur die Condor an) oder z.B. nur 18 oder 24 Monate während der gesamten Vertragsdauer (also bis Endalter 67 Jahre)?
Ist die Arbeitsunfähigkeitsrente so hoch wie die Berufsunfähigkeitsrente oder beträgt sie z.B. nur 30% der versicherten Rente (Nürnberger)?
Gilt die Regelung nur für Angestellte und Arbeiter (Entgeltfortzahlungsgesetz) oder für alle? Wer weiß denn heute, ob er nicht irgendwann in seinem Leben einmal selbständig sein wird?
Gerne bin ich Ihnen bei der Wahl des richtigen Berufsunfähigkeitsanbieters behilflich. Denn bevor Sie sich auf die Aussage Ihres Versicherungsvertreters verlassen („Wir haben jetzt auch Arbeitsunfähigkeitsklausel“), checken Sie die Bedingungen, was diese Klausel überhaupt beinhaltet bzw. eben auch nicht beinhaltet. Damit es nicht heißt: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“ Mehr Informationen erhalten Sie hier: http://www.finesurance.de/berufsunfaehigkeit.html.
Und: vor dem Antrag steht immer die Voranfrage: Ein seltsames „Spiel“: die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Artikel vom 29.01.2015