Ein seltsames „Spiel“: die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung


The Winner zur Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Na, Sie hoffentlich!

Eigentlich fühlen Sie sich topfit und putzmunter. Keine nennenswerten Wehwehchen. Wenn Sie allerdings dann das Ergebnis aus oben erwähntem „Spiel“ – der Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung – in den Händen halten, fragen Sie sich wohl eher, wie lange Sie noch zu leben haben. Ein wirklich seltsames Spiel, wenngleich enorm wichtig. Man könnte die Voranfrage auch als Warmlaufen betrachten, bevor es danach mit einem Antrag ans Eingemachte geht.

 

Voranfrage oder gleich einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung stellen? Begehen Sie bloß nicht den Fehler, auf das „Warmlaufen“ mittels Voranfrage zu verzichten. Ohne diesen wichtigen Schritt verbauen Sie sich in den meisten Fällen den Abschluss einer vernünftigen, bezahlbaren und für Sie perfekt passenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder Sie werden von vorneherein sowieso gleich abgelehnt. Denn die Versicherer betrachten Ihre Angaben nicht mit derselben Brille: der eine sieht was, der anderes sieht gar nichts, der dritte sieht es wiederum ganz anders.
Beispiel: Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Antragstellerin: weiblich, Raucherin, 1,63 m, 60 kg, Krankenhausaufenthalte: ja – 2 x vorzeitige Wehen und 2 Geburten. Gesundheitsangaben: Hautabszess, Furunkel, mehrmals Gastroenteritis, abnorme Wehentätigkeit in beiden Schwangerschaften, Diarrhoe, Endometriose, Herpes

 

Ein fast normales Leben eines normalen Erwachsenen. Nichts Aufsehenerregendes in der Krankengeschichte, die üblichen Dinge eben. Die Antworten bei 5 Versicherern auf die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben Folgendes:

 

Versicherer 1: Ablehnung Versicherer 2: 17 % Zuschlag

Versicherer 3: normale Annahme, wenn Herpes einmalig war

Versicherer 4: weitere Angaben erforderlich

Versicherer 5: normale Annahme Hätten Sie nun gleich einen Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Kandidat 1 gestellt, wäre ein „nein“ herausgekommen. Ein „nein“ bei egal welchem Versicherer hat zur Folge, dass alle anderen Versicherer fast automatisch ebenso „nein“ sagen – auch wenn sie Sie im ersten Anlauf sogar angenommen hätten. Wer aufs falsche Pferd (also den falschen Versicherer) setzt, hat verloren. Game over sozusagen.

 

Noch krasser ist folgendes Beispiel: Antragstellerin: weiblich 1,70 m, 65 kg

Gesundheitsangaben: psychotherapeutische Behandlung über 1 Jahr (familiäre Probleme, Druck, Studienabschluss), Dorsalgie (Rückenschmerzen) seit 2008, Notfallambulanz 2009: muskuläre Verspannung rechte Schulter, Schilddrüsensonografie ohne krankhaften Befund, Lymphocyten erhöht, Aufbeißschiene,  Kiefergelenksschaden und dadurch Muskelverspannungen im Rücken (Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule), Krankengymnastik

Versicherer 1: Ablehnung Versicherer 2: normale Annahme Versicherer 3: Ausschluss Wirbelsäule und Psyche Versicherer 4: Ablehnung Versicherer 5: Ablehnung Versicherer 6: keine Aussage möglich. weitere Angaben erforderlich.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung ebnet Ihnen den Bund fürs Leben mit dem gewünschten Versicherer Ziel einer Voranfrage ist es also, dezent abzuklopfen, wer die Brille mit den saubersten Gläsern auf hat, um Ihre Angaben fair zu bewerten. Sie müssen davon ausgehen, dass es hier ebenso läuft wie bei der Wahl Ihres Partners fürs Leben: der/die eine will Sie, der/die andere jedoch nicht. Und falls der schlechteste aller Fälle eintritt, dass Sie überhaupt niemand haben will, müssen Sie dennoch nicht traurig sein. Einen Plan B als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden wir gemeinsam nahezu immer. Doch Achtung: Eine solche Voranfrage kann ausschließlich über den Versicherungsspezialisten Ihres Vertrauens erfolgen. Selbst drauflos anfragen funktioniert leider selten.

 

Sie wünschen weitere Infos zu diesem seltsamen Spiel – der Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese erhalten Sie hier: http://www.finesurance.de/berufsunfaehigkeit-8871.html

Artikel vom 07.02.2014