Seit 01.01.2020 können die Behörden nur dann Elternunterhalt für die pflegebedürftigen Eltern fordern, wenn das Gesamteinkommen des Kindes 100.000€ p.a. übersteigt.
Auch für die Mehrverdiener kann es eine Entlastung geben: Denn: Der Selbstbehalt für ledige Kinder wurde von 1.800€ auf 2.000€ mtl. heraufgesetzt. Verheiratete haben einen Selbstbehalt von 3.600€.
Wichtig: Es gilt weiterhin, dass grundsätzlich auch Vermögen und Einkünfte aus Vermögen für Elternunterhalt heranzuziehen sind.
Wenn der Pflegebedürftige auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, ist eine hochpreisige Unterkunft nicht angemessen! D.h. wenn man als Pflegebedürftiger weiterhin einigermaßen selbstbestimmt sein möchte, macht es Sinn eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen, um nicht im Wald- und Wiesenheim jwd untergebracht zu werden…
Weiterer Vorteil: Ich schütze meine Kinder vor möglichen Unterhaltszahlungen.
Übrigens: Auch Kinder können so eine Versicherung für Ihre Eltern abschließen.
Die meisten Senioren möchten ihre Kinder finanziell nicht belasten und deshalb auch keinen Elternunterhalt einfordern. Diese Wahl haben sie jedoch nicht! Deshalb ist die Pflegezusatzversicherung so wichtig. Oder können Sie ausschließen, dass Ihr Kind mehr als 100.000€ p.a. an Gesamteinkommen hat/haben wird?
Übrigens: Für den Ehegatten gilt die neue Einkommensgrenze nicht. Sie müssen auch dann zahlen, wenn Sie weniger als 100.000€ p.a. verdienen.
In jedem Fall empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand zu suchen, falls das Thema Elternunterhalt im Raum steht, weil keine zusätzliche Pflegeversicherung besteht.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Der Titel muss wohl so lang sein.