Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären der Risikoprüfer einer Gesellschaft und sollten beurteilen, ob Sie jemanden versichern und wenn ja wie. Nehmen Sie ihn mit Haut und Haar, lassen Sie das Bein weg oder wollen Sie mehr Geld sehen?
Szenario 1:
Sie bekommen eine Mail mit 50 Seiten Anhang. Der Risikofragebogen ist teilweise mit einem „ja“ versehen. Zu diesen Jas finden Sie auf dem Risikofragebogen selbst einige Erläuterungen. Allerdings erschließt sich Ihnen nicht, ob die Erkrankung ausgeheilt ist und wenn ja seit wann.
Bei Punkt 1.7 ist zwar eine Diagnose angegeben, nicht aber wann diese gestellt wurde und ob Medikamente verordnet wurden.
1.9: Hier ist ein Medikamentenname angegeben. Die Dosierung und die Dauer der Einnahme suchen Sie vergebens.
Der Punkt 1.11 ist auch mit einem Ja versehen. Erläuterungen dazu finden Sie auf den ersten Blick nicht.
Da sind die 50 Seiten: Krankenkassenausdruck, kassenärztliche Vereinigung, Arztberichte.
Was machen Sie? Blättern Sie schon etwas lustlos die Seiten durch oder haben Sie schon aufgegeben? Nehmen wir mal an, Sie sind hochmotiviert und blättern weiter. Sie lesen etwas von Blutwerten in den Unterlagen der Krankenkasse. Den Laborbericht dazu suchen Sie vergebens….
Stattdessen stolpern Sie über: „Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung.“ Häh? Davon stand jetzt aber nichts im Risikofragebogen. Hilfe! Warum erläutert mir das keiner?
Ergebnis der Voranfrage: Ablehnung
Szenario 2:
Sie erhalten eine Voranfrage. Zu jedem Punkt finden Sie in einer beiliegenden Anlage eine Erläuterung:
Nennung des Punktes. Was war wann warum, wie lange, wie wurde behandelt und seit wann ist wieder alles paletti.
Krankenkassenunterlagen oder Unterlagen der kassenärztlichen Vereinigung liegen Ihnen nicht vor. Was Sie nicht wissen: Diese Unterlagen liegen dem Interessenten vor. Er hat mit diesen Unterlagen zum einen den Fragebogen gefüllt und ist zum anderen mit seinen Ärzten bei „unerklärlichen“ oder ihm überraschend vorkommenden Diagnosen in den Dialog getreten (zur Korrektur bzw. Erläuterung).
Ihnen liegt hingegen ein aktuelles ärztliches Attest vor zur Diagnose HWS-Syndrom. Dieses enthält Angaben zu: Wann war die Diagnose/Behandlung und warum, wie wurde behandelt und seit wann ist wieder alles in Ordnung.
Ah, denken Sie: Auffahrunfall am 01.03.2016 – aus Vorsichtsmaßnahme in die Notfallambulanz gefahren. Kleine Platzwunde an der Stirn. Behandlung mit Schmerzmedikament. Keine Arbeitsunfähigkeit. Nach 2 Tagen ausgeheilt und bis heute nicht wieder aufgetreten. Ein Ausschluss der Wirbelsäule ist nicht erforderlich.
Achtung rhetorische Frage: Welches Szenario hätten Sie als Risikoprüfer lieber bearbeitet? Szenario 1 oder 2?
Szenario 2 natürlich.
Es ist statistisch erwiesen, dass gutgelaunte Menschen wohlwollender entscheiden als schlechtgelaunte. Sie entscheiden auch positiver, wenn sie bereits positiv gestimmt sind. Sie als Interessent haben keinen Einfluss darauf, welchen Fall der Prüfer vor Ihnen bearbeitet hat. Sie wissen auch nicht, ob er sich morgens schon mit seinem Partner und oder seinen Kindern gestritten hat, ob er von seinem Chef bereits einen auf den Deckel bekommen hat, ob ihm jemand auf dem Weg zur Arbeit die Vorfahrt genommen hat… Jedoch haben Sie sehr wohl Einfluss darauf, was der Prüfer für Unterlagen von Ihnen bekommt. Unterlagen, die ihn wieder besänftigen oder Unterlagen, die das Fass für ihn zum Überlaufen bringen.
Unterlagen, mit denen er etwas anfangen kann oder Unterlagen, bei denen er erst einmal eine Sortierung vornehmen muss und auch dann nur die Akten hat, aber nicht Ihre detaillierten Aussagen/Angaben. Der Prüfer kann nur nach Aktenlage entscheiden. Da sind einmal die gesicherten oder nicht gesicherten Diagnosen. Da sind gleichzeitig auch die mehr oder weniger gut aufbereiteten Unterlagen.
Der Prüfer kann in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung“ ohne weitere Angaben nur das hineininterpretieren, was er da liest: eine lebensverändernde Erkrankung. Ergebnis: Ablehnung.
Machen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die Arbeit, sich die Unterlagen der Krankenkasse/kassenärztlichen/Patientenakten Vereinigung genau anzuschauen und besorgen Sie sich z.B. Atteste, wenn Sie über etwas stolpern, was Ihrer Meinung nach nicht zutrifft. Machen Sie sich die Arbeit auch dann, wenn Sie Kotzen könnten ob dieser Korinthenkackerei. Ihr Portemonnaie wird es Ihnen danken, entweder weil Sie tatächlich abgelehnt werden und sich die Beiträge sparen oder weil Sie im Leistungsfall die Wahrscheinlichkeit der Rentenzahlung exorbitant erhöhen.
Für nähere Informationen: www.finesurance.de