Licht am Ende des Tunnels: Der Mindestbeitrag für Selbständige wird halbiert!
Selbstständige mit sehr niedrigem Einkommen mussten bislang unverhältnismäßig hohe Krankenkassenbeiträge aufbringen. Die gesetzlichen Krankenkassen legen Stand heute ein fiktives Monatseinkommen von 2.283,75 € zugrunde, auch wenn das tatsächliche Einkommen deutlich niedriger ist oder sogar Verluste eingefahren werden.
Daher zahlen Selbstständige für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung derzeit über 400 € monatlich (Normalbeitrag mit Krankengeldbezug).
Nur Existenzgründer oder Härtefälle werden schon heute mit einem reduzierten Wert berechnet.
Ab dem 1. Januar 2019 sinkt das fiktive Mindesteinkommen für Selbstständige auf 1.038,33 € monatlich, wodurch sich der GKV-Beitrag etwa halbiert. Zugrunde gelegt für die Beitragsermittlung wird das tatsächliche Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mindestens jedoch 1.038,33€ monatlich.
Die bisherige Härtefall- und Existenzgründerregelung entfällt zugleich.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.