Seit 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro (Beitrag wird jährlich angepasst). Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Wenn Ihre Betriebsrente maximal 159,25€ beträgt, fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. Beträgt die Rente mehr als 159,25€, bleiben 159,25€ beitragsfrei, der überschießende Betrag wird mit Beiträgen belegt.
Profitieren sollen auch Bestandsrentner und Rentner, deren Kapitalauszahlung weniger als 10 Jahre zurückliegt.
Warum sollte es einheitlich einfach sein: In der Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze, d.h. Beträgt Ihre Betriebsrente 300€, zahlen Sie auf 300€ Pflegeversicherungsbeitrag. Erhalten Sie 100€ Betriebsrente, zahlen Sie keinen Pflegeversicherungsbeitrag.
Für weitere Informationen: www.finesurance.de