Sie müssten mal. Wenn, dann aber bitte ziemlich flott, denn in 2-3 Minuten sollten Sie fertig sein. Toilettengang (und alles andere) im Akkord? Was sich wie ein schlechter Witz anhört, umschreibt die staatlich auf die Minute getakteten Pflegeleistungen. In jeder Pflegestufe ist exakt berechnet, wie lange der Pfleger für die Pflege des ihm anvertrauten Menschen benötigen darf. Beim Wasserlassen sind leider nur max. 3 Minuten drin. Was aber, wenn es länger dauert? Was, wenn Sie in einer Stunde erneut müssen? Ist das nicht mehr im Leistungskatalog enthalten?
Man könnte es auch so formulieren: Die staatlichen Pflegeleistungen sind allenfalls ein Teilkasko-Modell. Wenn Sie mehr haben wollen, müssen Sie sich privat absichern. Nur dann ist garantiert, dass Sie im Ernstfall für einfachste Grundbedürfnisse nicht im Akkord abgefertigt werden – von allen anderen Bedürfnissen über die notdürftige Versorgung hinaus einmal abgesehen.
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Artikel aus 2014