Ist keine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen, kann es verdammt teuer werden.
Haben Sie schon einmal ein Pflegeheim von innen gesehen? Ich meine damit jetzt nicht die Inneneinrichtung, Betten oder irgendwelche Bilder an der Wand. Vielmehr spreche ich vom Ablauf der Pflege, die man gut und gerne mit „Fließbandarbeit“ vergleichen kann. Schwestern und Pfleger arbeiten zwar unermüdlich und rund um die Uhr, ändern können sie am Prinzip „schnelles Abfertigen“ damit jedoch auch nichts. Denn jede Pflegestufe sieht minutiös vor, wie lange die helfenden Hände für welche versorgende Tätigkeit benötigen dürfen – die Stoppuhr läuft. Auch die gesetzliche Pflegeversicherung hilft bei dieser Tatsache wenig, deckt sie doch gerade mal einen Bruchteil der hohen monatlichen Kosten in einem Pflegeheim. An die 4000 Euro kommen da schon zusammen. Dabei sprechen wir hier nur von der minimalen Grundversorgung à la Fließband. Zuneigung, persönliche Worte, Nähe, Zuhören? Das sieht die ständig tickende Stoppuhr (und der Geldbeutel) leider nicht mehr vor. Wer keine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen hat, leidet daher doppelt.
Keine Zusatzpflegeversicherung? Dann müssen die Kinder ran!
Was die Düsseldorfer Tabelle sagt, wird auch gemacht! In dieser sind die Freibeträge für Kinder festgelegt, die tabu sind. Wer mit seinem Einkommen über diesen Freibeträgen liegt, muss für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen. Unzählige Familien geraten durch dieses Tabu-Thema von heute auf morgen ins existenzielle Nichts, da sich kaum einer Gedanken um dieses Szenario macht. Wer seinen Kindern also im doppelten Sinne nicht zur Last fallen und außer einer Fließbandversorgung Menschlichkeit im Pflegefall erfahren will, sollte unbedingt eine Zusatzpflegeversicherung abschließen.
Zusatzpflegeversicherung ist nicht gleich Zusatzpflegeversicherung
Es gibt kaum einen Versicherungsvertrag, bei dem man sich nicht vor Tücken fürchten müsste – so auch im Falle der Zusatzpflegeversicherung. Die Versicherer locken mit Angeboten von bis zu 150 Euro täglich, doch erst im Kleingedruckten findet man die Fallstricke. Klammheimlich und gut versteckt, wird die volle Summe nur der Pflegestufe III zugesprochen, wer in Stufe I fällt (und dies betrifft immerhin 61 % der gesamten Pflegefälle – Stufe III dagegen lediglich 8 %!), muss sich dann mit maximal 30 % zufrieden geben. Und steht damit erneut vor der gleichen Problemen, als hätte man gar keine Zusatzpflegeversicherung.
Welche Zusatzpflegeversicherung soll man also wählen?
Wichtig ist, dass Sie nach diesem Artikel überhaupt die Notwendigkeit einer Zusatzpflegeversicherung sehen. Dann allerdings sollten Sie keinesfalls panisch ins Blaue hinein schnell irgendeine Zusatzpflegeversicherung abschließen. Lassen Sie sich unbedingt von einem unabhängigen Fachmann beraten und helfen. Sonst könnte ihr guter Wille in einem großen Dilemma – für Sie und Ihre Kinder – enden.
Nähere Infos zur Zusatzpflegeversicherung erwünscht? Die bekommen Sie hier: www.finesurance.de
Artikel vom 22.01.2014