Seit 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro (Beitrag wird jährlich angepasst). Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Wenn Ihre Betriebsrente maximal 159,25€ beträgt, fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. Beträgt die Rente mehr als 159,25€, bleiben 159,25€ beitragsfrei, der überschießende …
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Ziel der Änderungen (wie sollte es anders sein): Stärkung der Eigenvorsorge der Arbeitnehmer Änderungen zum 01.01.2018 in der betrieblichen Altersvorsorge – Höhere steuerliche Förderung: 8% der Beitragsbemessungsgrenze RV West = 6.240€ (2018) – Der zusätzliche Freibetrag von 1.800€ entfällt. – Beiträge nach §40b EStG (pauschalbesteuert) werden von den 8% …