Schlagwort: Freibetrag


Seit 1. Januar 2020 gilt ein Freibetrag von 159,25 Euro (Beitrag wird jährlich angepasst). Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Wenn Ihre Betriebsrente maximal 159,25€ beträgt, fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. Beträgt die Rente mehr als 159,25€, bleiben 159,25€ beitragsfrei, der überschießende …