Grundrente erhalten künftige Rentner, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen können. Hierzu zählen:
Freiwillige Beitragszeiten werden leider nicht berücksichtigt.
Weiter kommt es darauf an, wie viele jährliche Entgeltpunkte im Durchschnitt erreicht wurden. Grundrente erhält, wer einen Durchschnittswert von 0,3 – 0,8 Entgeltpunkte erzielt hat. Die Grundrente soll dann in Form eines Zuschlags gezahlt werden.
In 2019 betrug das Durchschnittsentgelt 38.901€. Dafür erhält der Versicherte einen Entgeltpunkt. Damit die Einzahljahre in die Rentenversicherung berücksichtigt werden können, muss der Versicherte demnach 11.670,30-31.120,80€ verdient haben. Das sind monatlich 972,53€ bis 2.593,40€. Dumm gelaufen für die, die noch weniger verdienen…Aber es gibt ja noch „Hartz IV“… Hmmm, ist das vom Gesetzgeber wirklich so gewünscht?
Des Weiteren erfolgt eine „Einkommensprüfung“: Zur abschließenden Berechnung der konkreten Rentenhöhe muss die Deutsche Rentenversicherung alle Einkünfte des Rentners/der Rentnerin berücksichtigen. Die erforderlichen Daten sollen die Finanzämter liefern. Dabei sind von der Deutschen Rentenversicherung Freibeträge zu berücksichtigen: Liegt das zu versteuernde Einkommen über 1.250,00 € (bei Paaren über 1.950,00 €), fallen Abschläge auf die Grundrente an. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze soll die Grundrente entfallen. Durch diese „Gleitzone“ soll ein „Fallbeileffekt“ vermieden werden. Bei der Voraussetzung der Beitragsjahre soll ebenfalls mit einer „Gleitzone“ gearbeitet werden.
Die Grundrente soll bis zum 01.01.2021 eingeführt werden und automatisch ausgezahlt werden. Durch den praktischen Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden ist kein Antrag zu stellen.