Wer vertritt Sie denn, wenn Sie nicht mehr können? – Ihre Frau/Ihr Mann? – Pustekuchen! Es besteht keine automatische Vertretungsberechtigung. Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird von Amts wegen ein Betreuer bestellt!!! Ihr Leben ist dann fremdbestimmt! Die Familie kann nicht mehr selbstbestimmt über ihre Vermögenswerte entscheiden. Das angesparte Geld steht nicht, wie es die Situation erfordert, zur Verfügung. Der Betreuer organisiert dann den Rest des betreuten Lebens von der Gesundheitsfürsorge über Vermögenssorge usw. Wollen Sie das? Nein, denn Sie haben gerade ganz andere Sorgen!
Und da geht es Ihnen, wie allen anderen auch. Niemand möchte fremdbestimmt sein. Leider haben aber nur 10% von uns eine Vollmacht erteilt!!! Dabei benötigt die jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist.
Warum Vollmachten Sinn machen, können Sie sich hier anschauen:
Eine weitere Tücke: Wenn der Ehepartner Betreuer ist, ist man nicht nur Ehepartner, sondern vor allem Betreuer (und zwar in 1. Linie!!): Was bedeutet das für Sie als Betreuer? Dann haben Sie diverse Pflichten: Die Vermögen werden getrennt, es müssen Anträge bei Gericht gestellt werden für Anschaffungen usw.… und es ist Rechenschaft für Ausgaben/Entscheidungen/Maßnahmen abzulegen. Über jeden einzelnen Cent ist Rechenschaft abzulegen. Sie können nicht mehr wie gewohnt über „ihr“ Geld verfügen!
Schauen Sie sich dazu dieses Video an: Unglaublich aber wahr:
Wenn Sie nur Bevollmächtigter (also eine rechtskonforme Vollmacht in den Händen halten) sind, ist keine Rechenschaft vor Gericht abzulegen. Das vereinfacht die traurige Angelegenheit ungemein.
Also: Vollmachten müssen her und zwar zackig, damit in Ihrem Sinne entschieden werden kann und Ihre Familie überhaupt noch handlungsfähig ist!
Was kostet Sie der Spaß? Ein Notar nimmt je nach Vermögen 300€ bis 1.300€, ein Anwalt 400€ bis 800€. Im Internet können Sie sich gratis zwischen 200 Vorlagen entscheiden. Das Problem: Welche ist die richtige? Diese Vorlagen sind nicht konkret genug. Sie fragen sich zu Recht: Sind die Vollmachten rechtskonform, sind sie aktuell? Was, wenn die Vollmacht später nicht anerkannt wird? Dann ist es zu spät!!! Eine erneute Vollmachtausstellung ist nicht möglich. Das Kind ist ja bereits in den Brunnen gefallen…, sonst müsste die Vollmacht ja nicht gezückt werden.
Sie brauchen also rechtskonforme Vollmachten, an die Dritte sich dann auch gebunden fühlen.
Sie benötigen folgende Vollmachten: Gesamtvollmacht inkl. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, falls vorhanden inkl. Gewerbe, für minderjährige Kinder: eine Sorgerechtsverfügung.
Diese bekommen Sie kostengünstig über mich für nur 249€ brutto pro Person, für den Ehepartner 199€. Die Sorgerechtsverfügung kostet 89€. Außerdem können Sie einen jährlichen Updateservice dazubuchen für nur 39€ p.a..
Das Ergebnis: Von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente. Einfach ein gutes Gefühl für Sie und Ihre Familie!
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.generationenberaterin.de oder rufen Sie mich an 0163/8086510.
Artikel vom 08.10.2014