Die können Sie nur erhalten, wenn Sie verheiratet sind. Es gibt eine kleine und eine große Witwenrente
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn
Höhe: 25% der Rente auf 24 Monate befristet, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Ist der Ehepartner vor dem 65. Geburtstag verstorben, wird die Rente um einen Abschlag (maximal 10,8%) gemindert. Stirbt der Ehepartner zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3% für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag.
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn
Höhe: 55%, keine Befristung, Abschlag
Wenn Sie ein Kind unter 3 Jahren erziehen, erhalten Sie einen Zuschlag:
Die Halbwaisenrente beträgt 10%; die Vollwaisenrente 20% der Versichertenrente….Eine Einkommensanrechnung erfolgt erst ab Volljährigkeit.
Eigenes Einkommen wird angerechnet ab dem 4. Monat nach Tod des Partners: Wenn Ihr Einkommen ab 755,30€ monatlich (26,4* aktueller Rentenwert von 28,61€) beträgt. Dieser Freibetrag erhöht sich je Kind um 160,22€ (5,6* aktueller Rentenwert). Leben Sie in Ostdeutschland, betragen die Freibeträge: 696,70€ und 147,78€.
So viel wird abgezogen:
Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes, ohne dass er auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird: West: 1.258,83€ / Ost: 1.161,17€.
Diese Zahlen sind nichts zum Totlachen. Eine kostengünstige private Vorsorge ist zu empfehlen. Siehe Artikel:
Artikel vom 27.10.2014